Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie
Grundsätze für Inhalte, Quellen, Korrekturen und Urheberrecht.
Letzte Aktualisierung: 20.09.2026
Diese Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie erläutert die redaktionellen Grundsätze von mediastorypo.net unter https://1344.neurogena.net. Das Portal veröffentlicht journalistische Inhalte mit Bezug zur Schweiz, insbesondere Nachrichten und Einordnungen aus Kultur, Öffentlichkeit und Politik. Die Richtlinie richtet sich an Leserinnen und Leser, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sowie an Personen, die von einer Berichterstattung betroffen sind. Sie beschreibt unsere Arbeitsweise und den Weg für Hinweise auf mögliche Rechts- oder Inhaltsverletzungen. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche Beurteilung.
1. Redaktioneller Anspruch und journalistische Sorgfalt
mediastorypo.net arbeitet nach den Grundsätzen sorgfältiger, nachvollziehbarer Berichterstattung. Angaben werden vor der Veröffentlichung nach Möglichkeit anhand belastbarer Quellen geprüft. Bei Tatsachenbehauptungen achten wir darauf, den Ursprung einer Information, ihren Kontext, ihre Aktualität und ihre Plausibilität zu berücksichtigen. Eine einzelne, nicht überprüfbare Behauptung genügt grundsätzlich nicht als Grundlage für eine Darstellung als Tatsache.
Journalistische Arbeit findet häufig unter Zeitdruck statt. Dennoch ist Geschwindigkeit kein Ersatz für Prüfung. Wenn wichtige Tatsachen zum Zeitpunkt einer Veröffentlichung noch nicht verlässlich bestätigt werden können, soll dies im Beitrag erkennbar sein. Ebenso können sich Sachlagen nach der Veröffentlichung verändern. In solchen Fällen prüfen wir, ob eine Ergänzung, Klarstellung oder Berichtigung erforderlich ist.
Bei Themen, die den Ruf, die Privatsphäre oder andere schutzwürdige Interessen einer Person berühren können, wägen wir das öffentliche Informationsinteresse gegen die möglichen Folgen der Veröffentlichung ab. Das gilt besonders für Berichte über private Lebensumstände, gesundheitliche Angaben, Kinder, unbestätigte Vorwürfe und Bildmaterial aus einem erkennbar privaten Umfeld.
2. Trennung von Nachricht, Einordnung und Meinung
Nachrichten, Hintergrundinformationen und Meinungsäusserungen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Tatsächliche Berichterstattung soll überprüfbare Informationen möglichst klar von Bewertungen, Kommentaren und Deutungen trennen. Wo eine Aussage eine journalistische Einordnung oder eine Meinung darstellt, soll dies aus Sprache, Kontext oder Kennzeichnung hervorgehen.
Meinungsbeiträge können zugespitzt sein, dürfen aber nicht den Eindruck erwecken, ungesicherte Behauptungen seien erwiesene Tatsachen. Kritik an öffentlichen Personen, kulturellen Werken oder politischen Positionen ist Teil einer offenen demokratischen Debatte. Sie soll jedoch sachbezogen bleiben und keine rechtswidrigen Herabsetzungen, diskriminierenden Inhalte oder unbelegten Anschuldigungen verbreiten.
3. Faire Anhörung und Umgang mit betroffenen Personen
Bei schwerwiegenden Vorwürfen oder Darstellungen, die eine Person erheblich belasten können, bemühen wir uns nach den Umständen um eine angemessene Stellungnahme der betroffenen Person oder einer vertretungsberechtigten Stelle. Eine Anfrage kann nicht immer möglich sein, etwa wenn sie die Recherche gefährden, unverhältnismässig zeitkritisch sein oder kein erreichbarer Kontakt vorliegen würde. Fehlt eine Stellungnahme, bedeutet dies nicht automatisch Zustimmung zu einer Darstellung.
Erhalten wir nach einer Veröffentlichung neue, relevante Informationen, prüfen wir diese offen. Korrekturen dienen der sachlichen Richtigkeit und sind kein Eingeständnis weitergehender rechtlicher Folgen. Je nach Fall kann eine Korrektur im bestehenden Beitrag erfolgen, eine Klarstellung ergänzt oder eine Passage angepasst werden. Bei wesentlichen Fehlern kann eine deutliche Berichtigung angezeigt sein.
4. Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeit
Die Berichterstattung berücksichtigt den Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre nach schweizerischem Recht. Nicht jede Information über eine bekannte Person ist von öffentlichem Interesse. Besonders zurückhaltend gehen wir mit Angaben um, die in den Privat- oder Geheimbereich fallen, sowie mit Informationen über Minderjährige oder andere besonders schutzbedürftige Personen.
Namen, Bilder oder sonstige identifizierende Angaben werden nicht allein deshalb veröffentlicht, weil sie verfügbar sind. Entscheidend sind stets der Nachrichtenwert, die Rolle der betroffenen Person im jeweiligen Ereignis, der Informationskontext und die möglichen Auswirkungen. Hinweise auf eine mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten werden sorgfältig geprüft. Bitte erläutern Sie dabei konkret, welche Passage, welches Bild oder welche Angabe betroffen ist und weshalb die Veröffentlichung aus Ihrer Sicht überprüft werden sollte.
Für die Bearbeitung von Mitteilungen gelten die Grundsätze des schweizerischen Datenschutzrechts. Soweit im Einzelfall zusätzlich anwendbare Datenschutzvorschriften betroffen sein können, wird dies nach den konkreten Umständen berücksichtigt. Diese Richtlinie beschreibt vor allem den Inhaltsschutz und legt keine pauschalen Aussagen über technische Verarbeitungen oder Aufbewahrungsdauern fest.
5. Urheberrechte, Bilder und zulässige Nutzung
Texte, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstige redaktionelle Inhalte auf mediastorypo.net können urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sein. Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern. Soweit nicht ausdrücklich eine weitergehende Erlaubnis erteilt wird, ist eine Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Weiterverbreitung nur im Umfang zulässig, den das anwendbare Recht erlaubt.
Das Lesen und das private Nutzen der veröffentlichten Inhalte sind von dieser Richtlinie nicht eingeschränkt. Hingegen dürfen vollständige Beiträge, Bildstrecken oder wesentliche Teile redaktioneller Inhalte nicht ohne erforderliche Berechtigung auf anderen Publikationen oder Plattformen übernommen werden. Gesetzlich vorgesehene Schranken des Urheberrechts, etwa Zitate in einem sachlich gebotenen Umfang mit korrekter Quellenangabe, bleiben vorbehalten.
Bei Bildmaterial achten wir auf die Rechte an der Aufnahme und, soweit relevant, auf die Rechte abgebildeter Personen. Ein Hinweis auf eine öffentlich auffindbare Quelle genügt nicht als Nachweis, dass eine Nutzung zulässig ist. Auch die Nennung einer Urheberin oder eines Urhebers ersetzt keine erforderliche Erlaubnis. Wer eine mögliche Rechtsverletzung bei Texten, Bildern oder anderen Inhalten meldet, soll die eigenen Rechte oder die Vertretungsbefugnis nachvollziehbar darlegen.
6. Keine Konten, Kommentare oder allgemeinen Nutzereinreichungen
Dieses Portal sieht keine Nutzerkonten, keine Kommentarbereiche und keine allgemeine Veröffentlichung von durch Nutzerinnen oder Nutzer eingereichten Beiträgen vor. Es besteht daher kein offenes Verfahren, über das Publikum eigene Texte, Bilder, Videos oder andere Inhalte zur Veröffentlichung einstellen kann. Inhalte auf den redaktionellen Seiten werden nicht aufgrund von Kommentaren oder Profilangaben von Nutzerinnen und Nutzern veröffentlicht.
Mitteilungen an die Redaktion, insbesondere Hinweise auf mögliche Fehler oder Rechtsverletzungen, sind keine Einwilligung zur Veröffentlichung. Sie werden ausschliesslich zur Prüfung des mitgeteilten Anliegens verwendet. Bitte senden Sie keine vertraulichen Unterlagen, deren Weitergabe Sie nicht verantworten dürfen, und keine unnötigen besonders schützenswerten Personendaten.
7. Meldung möglicher Urheberrechts- und Inhaltsverletzungen
Rechteinhaberinnen, Rechteinhaber und betroffene Personen können eine Überprüfung verlangen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Inhalt auf mediastorypo.net Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere rechtlich geschützte Interessen verletzt. Eine Meldung wird nicht allein wegen einer abweichenden Meinung als begründet behandelt. Sie wird jedoch ernsthaft geprüft, wenn sie konkrete und überprüfbare Angaben enthält.
Bitte senden Sie einen Hinweis per E-Mail an [email protected] oder wenden Sie sich telefonisch an +41627585353. Schriftliche Post kann an I de Matte 17, 6263 Richenthal, die Schweiz, gerichtet werden. Beschreiben Sie das Anliegen so genau wie möglich. Eine sachliche und vollständige Mitteilung erleichtert eine zügige redaktionelle Prüfung.
Angaben für eine prüfbare Meldung
- eine eindeutige Bezeichnung des betroffenen Inhalts, einschliesslich Titel und genauer Fundstelle auf https://1344.neurogena.net;
- eine Beschreibung des Rechts oder Interesses, das nach Ihrer Auffassung verletzt wird;
- bei Urheberrechten eine Identifizierung des geschützten Werks sowie Angaben dazu, ob Sie Rechteinhaberin, Rechteinhaber oder bevollmächtigt sind;
- eine konkrete Erklärung, weshalb die beanstandete Nutzung oder Darstellung nicht zulässig sein soll;
- den Namen und einen verlässlichen Weg zur Kontaktaufnahme mit der meldenden Person oder ihrer Vertretung;
- gegebenenfalls Unterlagen oder andere nachvollziehbare Hinweise, welche die Meldung stützen;
- bei Vertretung einer anderen Person einen Nachweis oder eine klare Erklärung zur Vertretungsbefugnis;
- eine Erklärung nach bestem Wissen, dass die gemachten Angaben richtig sind.
Es ist nicht erforderlich, einer Meldung unaufgefordert umfangreiche oder sensible Unterlagen beizulegen. Reichen die Informationen für eine erste Prüfung nicht aus, kann um Präzisierung gebeten werden. Die Redaktion kann keine verbindliche Rechtsberatung leisten und entscheidet anhand der verfügbaren Angaben sowie des anwendbaren Rechts und der journalistischen Verantwortung.
8. Prüfung und mögliche Massnahmen
Nach Eingang einer hinreichend konkreten Meldung prüfen wir den beanstandeten Inhalt im angemessenen Rahmen. Dabei können wir die vorgelegten Nachweise, den Veröffentlichungszusammenhang, die Bedeutung für die öffentliche Debatte, die Rechte betroffener Personen und die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Bei Bedarf kann die Redaktion zusätzliche Angaben erfragen oder den Sachverhalt weiter recherchieren.
Erweist sich ein Hinweis als begründet oder besteht nach der Prüfung ein erheblicher Klärungsbedarf, können wir Inhalte berichtigen, ergänzen, aktualisieren, die Darstellung einschränken, ein Bild entfernen oder einen Beitrag ganz oder teilweise aus der Veröffentlichung nehmen. Welche Massnahme angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Meldung führt nicht automatisch zu einer Entfernung; ebenso schliesst eine zunächst beibehaltene Veröffentlichung eine spätere Anpassung nicht aus.
Das schweizerische Recht sieht für redaktionelle Inhalte kein allgemeines, einheitliches Gegendarstellungs- oder Gegenmeldeverfahren für urheberrechtliche Hinweise vor, das in jedem Fall nach einem starren Schema abläuft. Personen, deren rechtlich geschützte Interessen betroffen sind, können ihre Sicht und relevante Belege über die genannten Kontaktwege mitteilen. Diese werden in die Prüfung einbezogen, soweit sie für die beanstandete Veröffentlichung bedeutsam sind.
9. Missbräuchliche Meldungen und wahrheitsgemässe Angaben
Meldungen sollen in gutem Glauben und auf einer nachvollziehbaren Grundlage erfolgen. Unzutreffende Angaben, die bewusst gemacht werden, um rechtmässige Berichterstattung zu unterdrücken, einzelne Personen einzuschüchtern oder Veröffentlichungen ohne sachliche Grundlage entfernen zu lassen, können die redaktionelle Prüfung beeinträchtigen. mediastorypo.net behält sich vor, offensichtlich missbräuchliche, beleidigende oder sachfremde Mitteilungen nicht weiter zu bearbeiten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Eine ablehnende Entscheidung über eine Meldung bedeutet nicht, dass die Anliegen einer betroffenen Person unbeachtet bleiben. Sie kann darauf beruhen, dass eine Rechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt wurde, dass die beanstandete Aussage durch Quellen gedeckt ist, dass eine Berichtigung bereits erfolgt ist oder dass überwiegende Gründe der zulässigen Berichterstattung entgegenstehen. Umgekehrt ist eine Anpassung eines Inhalts keine Feststellung über alle rechtlichen Fragen eines Falls.
10. Anwendbarer Rahmen, Kontakt und Änderungen
Diese Richtlinie orientiert sich am schweizerischen Rechtsrahmen, insbesondere am Urheberrechtsgesetz, den Regeln zum Schutz der Persönlichkeit und den weiteren auf journalistische Veröffentlichungen anwendbaren Vorschriften. Massgeblich ist stets die Rechtslage im konkreten Einzelfall. Soweit grenzüberschreitende Sachverhalte betroffen sind, können zusätzliche zwingende Vorschriften anwendbar sein.
Für Fragen zu dieser Richtlinie oder für konkrete Hinweise erreichen Sie mediastorypo.net unter [email protected], telefonisch unter +41627585353 oder postalisch unter I de Matte 17, 6263 Richenthal, die Schweiz. Bitte geben Sie bei einer Meldung den betroffenen Inhalt und Ihr Anliegen klar an, damit eine sachgerechte Zuordnung möglich ist.
Wir können diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe, rechtliche Anforderungen oder die Art der veröffentlichten Inhalte ändern. Es gilt die auf dieser Seite veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Aktualisierungsdatum. Änderungen werden nicht rückwirkend dazu verwendet, bereits erfolgte Prüfungen nachträglich anders zu bewerten, können aber für zukünftige Hinweise und Veröffentlichungen relevant sein.